ErwGr. 27

REG_2024_573 · über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Das sehr starke Treibhausgas Desfluran wird bei der Verwendung als Inhalationsanästhetikum freigesetzt. Angesichts der Verfügbarkeit weniger starker Alternativen sollte die Verwendung von Desfluran nur dann zulässig sein, wenn aus medizinischen Gründen keine Alternativen verwendet werden können. Wenn die Ausnahmeregelung für die Verwendung von Desfluran gilt, sollte es ebenso wie alle anderen Gase abgeschieden werden, und die Gesundheitseinrichtung sollte Nachweise zur medizinischen Begründung aufbewahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2024

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