ErwGr. 16

REG_2024_576 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

In dem Beschluss (GASP) 2024/577 wird klargestellt, dass Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank oder im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Reserven juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handeln, wie der russische National Wealth Fund, nicht unter das seit dem 28. Februar 2022 geltende Verbot von Transaktionen fallen. Bei den weiterhin zulässigen Transaktionen im Rahmen des Bilanzmanagements handelt es sich insbesondere um die Reinvestition von Barbeständen, die sich aufgrund immobilisierter Coupon- oder Dividenden- und Tilgungszahlungen und fällig werdender Einlagen akkumulieren, im Einklang mit einer umsichtigen Anlagepolitik und gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2024

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