ErwGr. 100

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Die Kommission sollte sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Rahmen der Fazilität wirksam geschützt werden. Daher sollte ein unabhängiger Prüfungsausschuss eingesetzt werden, der die Kommission über etwaige Fälle von Misswirtschaft im Zusammenhang mit den Mitteln informiert. Diese Informationen sollten dem OLAF und gegebenenfalls den zuständigen ukrainischen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission sollte befugt sein, mit Unterstützung der Delegation der Union regelmäßig zu überprüfen, wie die Ukraine die Mittel während des gesamten Projektzyklus verwendet. Der Prüfungsausschuss sorgt für einen regelmäßigen Dialog und eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof sowie mit der Rechnungskammer der Ukraine.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 100 REG_2024_792 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 100 REG_2024_792 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.