ErwGr. 41

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Die allgemeinen Ziele der Fazilität sollten unter anderem darin bestehen, die Ukraine bei der Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen, psychologischen und ökologischen Folgen des Krieges zu unterstützen, zum Wiederaufbau, einschließlich der friedlichen Erholung, dem friedlichen Wiederaufbau, der friedlichen Wiederherstellung und der friedlichen Modernisierung des Landes, beizutragen, die soziale und territoriale Kohäsion und die demokratische, wirtschaftliche und ökologische Resilienz und eine schrittweise Integration in die Wirtschaft und die Märkte der Union und der Welt sowie eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Aufwärtskonvergenz hin zu den Normen der Union zu fördern und die Ukraine durch die Unterstützung ihres Beitrittsprozesses auf die künftige Mitgliedschaft in der Union vorzubereiten. Diese Ziele sollten sich gegenseitig verstärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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