ErwGr. 5

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Außerdem hat der Rat nicht zulasten des Haushalts gehende Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte im Rahmen der mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates (5) eingerichteten Europäischen Friedensfazilität in Höhe von 6,1 Mrd. EUR beschlossen sowie durch den Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates (6) eine militärische Unterstützungsmission für die Ukraine mit einer Mittelausstattung in Höhe von 0,1 Mrd. EUR für die gemeinsamen Kosten eingerichtet. Darüber hinaus haben die Union und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (7) eingerichteten Katastrophenschutzverfahrens der Union, auch eine beispiellose Soforthilfe in Form von Sachleistungen bereitgestellt – die größte Soforthilfeaktion seit der Einrichtung dieses Verfahrens.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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