ErwGr. 8

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Am 30. März 2023 bezifferte der Internationale Währungsfonds (IWF) die staatliche Finanzierungslücke bis 2027 auf 75,1 Mrd. EUR und vereinbarte mit der Ukraine ein Vierjahresprogramm in Höhe von 14,4 Mrd. EUR, um Politiken zu verankern, durch die die fiskalische, außenwirtschaftliche, preisliche und finanzielle Stabilität aufrechterhalten und die wirtschaftliche Erholung unterstützt werden; gleichzeitig sollen die Regierungsführung verbessert und die Institutionen gestärkt werden, um ein langfristiges Wachstum im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau nach dem Krieg und dem Weg der Ukraine zum Beitritt zur Union zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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