ErwGr. 10

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

In Anbetracht der Schäden, die der russische Angriffskrieg an der ukrainischen Wirtschaft, Gesellschaft und Infrastruktur angerichtet hat, wird die Ukraine erhebliche Unterstützung und institutionelle Kapazitäten benötigen, um ihre Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten, sowie kurzfristige Entlastung und Hilfe für die rasche Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes. Die Ukraine wird eine umfassende Unterstützung für einen besseren Wiederaufbau („Build Back Better“) im Wege einer auf den Menschen ausgerichteten Erholung benötigen, die das Fundament für ein freies, kulturell dynamisches und wohlhabendes Land mit einer resilienten und gut in die europäische und globale Wirtschaft integrierten Wirtschaft schafft, das in den Werten der Union verankert ist und auf seinem Weg zum Beitritt zur Union vorankommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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