ErwGr. 6

REG_2024_887 · zur Änderung der Anhänge IV, VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tierfutter, Inverkehrbringen und Einfuhr in die Union

Darüber hinaus wird in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummern 1.2, 1.3 und 4.1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 auf die Richtlinie 92/65/EWG des Rates (6) Bezug genommen. Da die Richtlinie 92/65/EWG inzwischen durch die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) mit Wirkung vom 21. April 2021 aufgehoben wurde, sollten diese Bezugnahmen aktualisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2024

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