ErwGr. 3

REG_2024_887 · zur Änderung der Anhänge IV, VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tierfutter, Inverkehrbringen und Einfuhr in die Union

Darüber hinaus wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (3), geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1605 der Kommission (4), besondere Anforderungen an amtliche Kontrollen in Düngemittelanlagen zur Bestimmung der Endpunkte für bestimmte Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel eingeführt, nach denen diese Erzeugnisse ohne weitere Tiergesundheitskontrollen in Verkehr gebracht werden können. Dies sollte sich in den Bedingungen für die Ausfuhr organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel, die verarbeitetes tierisches Wiederkäuerprotein enthalten, in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 widerspiegeln. Folglich sollte Kapitel V Abschnitt E des genannten Anhangs entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2024

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