Einige Bestimmungen der ICCAT-Empfehlungen dürften auf den nächsten ICCAT-Jahrestagungen geändert werden, da neue technische Maßnahmen und Bewirtschaftungsmaßnahmen für die unter die ICCAT-Übereinkommen fallenden Fischereien eingeführt werden. Um künftige Änderungen der ICAAT-Empfehlungen vor dem Beginn der Fangsaison zeitnah in Unionsrecht umzusetzen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte in Bezug auf folgende Aspekte zu erlassen:
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Kapazitätsbeschränkungen in Bezug auf die Berichterstattung über den jährlichen Fang- und Kapazitätsmanagementplan für tropischen Thunfisch, die Anzahl der Hilfsschiffe, die in der Fischerei auf tropischen Thunfisch tätig sind; jährliche Übertragungen für Großaugenthun, Weißen Thun im Nord- und Südatlantik und Schwertfisch im Nord- und Südatlantik; Anforderungen für Fischsammelgeräte (FADs); Begrenzung der Anzahl der Fangschiffe der Union, die Weißen Thun im Nordatlantik befischen; Anforderungen zur Maximierung des Überlebens von Meeresschildkröten; die prozentuale Messung des Einsatzes wissenschaftlicher Beobachter und Verweise auf die ICCAT-Empfehlungen
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für die Bewirtschaftung von Rotem Thun: jährliche Übertragungen, Meldefristen, Fangzeiten, Inhalt einer Erklärung von Übertragungen und Bestimmungen für das Einsetzen in Netzkäfige, Ausnahmeregelungen für die Kennzeichnung von Fanggebieten, Fangschiffen und -geräten und Ausnahmeregelungen für die Fischerei auf Roten Thun zu Aufzuchtzwecken und Bedingungen für die Zuteilung von regionalen Beobachtern auf Zuchtfarmen und
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die Liste der ICCAT-Arten, Verfahren für die sichere Handhabung und Freisetzung von Meeresschildkröten, Mindeststandards für die sichere Handhabung und Freisetzung von lebenden Kurzflossen-Makohaien im Nord- und Südatlantik, Leitlinien für die Verringerung der Auswirkungen von Fischsammelgeräten auf die Umwelt, Beobachterprogramme, Anforderungen für die Handhabung von totem oder verloren gegangenem Fisch, das Verfahren für die Versiegelung von Transportkäfigen, die Verarbeitungserklärung und die Entnahmeerklärung.
Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt, und dass diese Konsultationen im Einklang mit den Grundsätzen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung (6) niedergelegt wurden, durchgeführt werden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.03.2024
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