Personenbezogene Daten, die direkt von Einzelpersonen oder indirekt erhoben werden, wie etwa als beobachtete oder abgeleitete Daten, wenn Einzelpersonen nach ihren vermuteten Interessen gruppiert werden, oder die sich aus ihrer Online-Aktivität, ihrem Verhaltensprofil und anderen Analysetechniken ergeben, werden zunehmend dazu verwendet, politische Botschaften auf Gruppen oder einzelne Wähler oder Einzelpersonen zuzuschneiden und ihre Wirkung zu verstärken. Durch Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten nach den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 können verschiedene Gruppen von Wählern oder Einzelpersonen Segmenten zugeordnet und ihre Merkmale oder Schwachstellen ausgenutzt werden, indem beispielsweise Anzeigen zu bestimmten Zeitpunkten und an bestimmten Orten verbreitet werden, um die Gelegenheiten zu nutzen, bei denen sie für eine bestimmte Art von Information oder Botschaft besonders empfänglich sind. Eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten hat spezifische und nachteilige Auswirkungen auf die Grundrechte und Grundfreiheiten von Einzelpersonen, wie z. B. das Recht, fair und gleich behandelt zu werden, nicht manipuliert zu werden, objektive Informationen zu erhalten, sich eine Meinung zu bilden, politische Entscheidungen zu treffen und ihr Wahlrecht auszuüben. Darüber hinaus wirkt sie sich negativ auf den demokratischen Prozess aus, da sie zu einer Fragmentierung der öffentlichen Debatte über wichtige gesellschaftliche Themen, einem selektiven Kontakt mit der Gesellschaft und letztlich einer Manipulation der Wählerschaft führt. Sie erhöht auch das Risiko der Verbreitung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland. Irreführende politische Werbung oder als Schleichwerbung betriebene politische Werbung stellt ein Risiko dar, weil dadurch die zentralen Mechanismen beeinflusst werden, die das Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaft ermöglichen. Es sollten zusätzliche Beschränkungen und Bedingungen vorgesehen werden, die mit denjenigen, die in den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 festgelegt sind, vergleichbar sind. Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an den Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren im Zusammenhang mit politischer Werbung, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollten auf Artikel 16 AEUV gestützt werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2024
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