Die Anforderung, dass das Targeting oder die Zustellung politischer Werbung nicht auf Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beruhen darf, umfasst auch das Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, die aus personenbezogenen Daten abgeleitet werden, die selbst keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten darstellen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verwendet, die keinen besonderen Kategorien personenbezogener Daten zuzurechnen sind, um betroffene Personen als Personen mit bestimmten religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen einzustufen, und zwar unabhängig davon, ob diese Kategorisierung zutrifft. Es sollte unerheblich sein, wie die Kategorie bezeichnet wird, wenn bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eine besondere Kategorie personenbezogener Daten zum Vorschein kommt. Wenn der Nutzer eines sozialen Online-Netzwerks eine bestimmte Seite besucht oder eine App oder eine(n) andere(n) Online-Funktion oder Online-Dienst nutzt, die bzw. der mit einer oder mehreren der in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Kategorien im Zusammenhang stehen, und stellt er bei der Registrierung, der Online-Bestellung oder der anderweitigen Interaktion mit dem sozialen Netzwerk personenbezogene Daten bereit, so sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber dieses sozialen Netzwerks als „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ im Sinne des genannten Artikels betrachtet werden, die grundsätzlich verboten ist, wenn diese Datenverarbeitung es ermöglicht, Informationen, die unter eine dieser Kategorien fallen, zum Vorschein zu bringen, unabhängig davon, ob diese Informationen einen Nutzer dieses sozialen Netzwerks oder eine andere natürliche Person betreffen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erhebung von der Absicht in Kenntnis gesetzt wurde, diese Daten zum Zwecke des Targeting oder der Zustellung politischer Anzeigen zu verwenden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2024
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