ErwGr. 24

REG_2024_903 · über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)

Die Kommission sollte benutzerfreundliche Mittel zur Verfügung stellen, um die Ergebnisse der Bewertungen zu behandeln und zu übermitteln, einschließlich in einem maschinenlesbaren Format. Ein Online-Tool für die Berichte über die Interoperabilitätsbewertung sollte eine einfache und benutzerfreundliche Schnittstelle für die Erstellung und Veröffentlichung von Berichten bereitstellen. Ein standardisiertes Ergebnis der Berichterstattung in einem maschinenlesbaren Format könnte zu Überwachungszwecken verwendet werden. Dieses Instrument sollte auch die automatisierte Übersetzung erleichtern und in das Portal für ein interoperables Europa integriert werden. Um Interoperabilität und nahtlose Integration zu fördern, sollte das Online-Tool außerdem ein offenes Datenmodell beinhalten und einhalten, das sich aus der gemeinsamen Checkliste ergibt. Die Bereitstellung einer Anwendungsprogrammierschnittstelle ist von entscheidender Bedeutung, um die Integration des Instruments in bestehende Meldeplattformen zu ermöglichen und so den Nutzen und die Effizienz für alle Interessenträger zu maximieren. Zwar sollte die Nutzung des Online-Tools freiwillig sein, doch sollte die Verpflichtung einer Einrichtung der Union oder einer öffentlichen Stelle, einen Bericht mit dem Ergebnis der Interoperabilitätsbewertung auf öffentlich zugängliche Weise zu veröffentlichen, als erfüllt gelten, wenn die erforderlichen Daten übermittelt werden und die Veröffentlichung im Portal für ein interoperables Europa ermöglicht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.03.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 24 REG_2024_903 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 24 REG_2024_903 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.