ErwGr. 27

REG_2024_903 · über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)

Bei der Überwachung der Kohärenz der empfohlenen Interoperabilitätslösungen und bei Vorschlägen für Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Vereinbarkeit mit bestehenden Lösungen, die einem gemeinsamen Zweck dienen, sollte der Beirat berücksichtigen, dass bestehende Lösungen veralten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.03.2024

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