ErwGr. 40

REG_2024_903 · über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)

Die Ermittlung gemeinsamer Innovationsbedürfnisse und -prioritäten und die Konzentration auf gemeinsame grenzüberschreitende Arbeiten in den Bereichen GovTech und Erprobung würden den öffentlichen Stellen der Union dabei helfen, Risiken, Erkenntnisse und Ergebnisse von Innovationsmaßnahmengemeinsam zu nutzen. Diese Tätigkeiten werden insbesondere das reichhaltige Reservoir an Start-up-Unternehmen und KMU im Technologiebereich in der Union nutzen. Erfolgreiche GovTech-Projekte und Innovationsmaßnahmen, die im Rahmen von Innovationsmaßnahmen für ein interoperables Europa angeleitet wurden, sollten dazu beitragen, die GovTech-Instrumente und -Interoperabilitätslösungen für die Weiterverwendung auszubauen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.03.2024

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