ErwGr. 53

REG_2024_903 · über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)

Die Kommission sollte einen jährlichen Bericht über die Interoperabilität in der Union übermitteln und ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen. Dieser Bericht sollte im Einklang mit den in der vorliegenden Verordnung aufgeführten Überwachungsthemen Aufschluss geben über die bisherigen Fortschritte in Bezug auf die grenzüberschreitende Interoperabilität transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste und sollte die Hindernisse und Triebkräfte für die Umsetzung enthalten sowie die im Laufe der Zeit erzielten Ergebnisse darlegen. In Bezug auf Indikatoren, für die keine Daten verfügbar sind, sollten die Mitgliedstaaten die Daten rechtzeitig über den Beirat bereitstellen, um eine wirksame Erstellung des Berichts zu gewährleisten. Die Qualität des Berichts hängt von der rechtzeitigen Verfügbarkeit der Daten ab.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.03.2024

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