ErwGr. 39

REG_2024_982 · über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung)

Eine umfassende Überwachung der Umsetzung dieser Verordnung ist äußerst wichtig. Insbesondere sollten für die Einhaltung der Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten wirksame Garantien vorgesehen und eine regelmäßige Überwachung und Prüfungen durch für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Aufsichtsbehörden und den Europäischen Datenschutzbeauftragten soweit erforderlich sichergestellt werden. Es sollten Bestimmungen bestehen, die eine regelmäßige Prüfung der Zulässigkeit von Abfragen ermöglichen, und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung solle ebenfalls gegeben sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.04.2024

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