ErwGr. 42

REG_2024_982 · über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung)

Drei Jahre nach Inbetriebnahme des Routers und des EPRIS und danach alle vier Jahre sollte die Kommission einen Bewertungsbericht erstellen, der eine Bewertung der Anwendung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten und Europol und insbesondere betreffend die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgarantien durch die Mitgliedstaaten umfasst. Bewertungsberichte sollten auch eine Prüfung der im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung erzielten Ergebnisse und der Auswirkungen auf die Grundrechte enthalten. Im Rahmen der Bewertungsberichte sollten auch die Auswirkungen, die Leistung, die Wirksamkeit, die Effizienz, die Sicherheit und die Arbeitsverfahren des Prüm-II-Rahmens bewertet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.04.2024

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