ErwGr. 10

REG_2025_11 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf Vanuatu

Die meisten Bedenken, die mit den von Vanuatu angewandten Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren zusammenhängen und die von der Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/693 dargelegt wurden, bestehen nach wie vor. Vanuatu hat im Jahr 2023 zwar eine Reihe von Gesetzesänderungen angenommen, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, hat jedoch keinen zufriedenstellenden Nachweis dafür erbracht, dass diese Änderungen umgesetzt werden und ausreichen, um die mit seinen Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren verbundenen Sicherheitsrisiken zu mindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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