ErwGr. 15

REG_2025_11 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf Vanuatu

Vor 2021 konnten Personen, die die Staatsbürgerschaft Vanuatus im Rahmen einer Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren erworben hatten, in der Folge auch eine Namensänderung in Vanuatu beantragen. Im Verlauf des verstärkten Dialogs teilte Vanuatu der Kommission mit, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften im Jahr 2021 dahin gehend geändert wurden, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft in Vanuatu keine Namensänderung eintragen lassen können. Vanuatu teilte der Kommission jedoch auch mit, dass es keine Aufzeichnungen über vor 2019 eingetragene Namensänderungen habe. Daher konnte das Land keinerlei Informationen über die Zahl der Personen, die die Staatsbürgerschaft im Gegenzug für eine Investition erworben und anschließend ihren Namen geändert haben, oder über etwaige Folgeüberprüfungen dieser Personen bereitstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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