ErwGr. 17

REG_2025_11 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf Vanuatu

Gemäß Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/1806 hat die Kommission vor dem Ende der Geltungsdauer der Delegierten Verordnung (EU) 2023/222 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Aussetzung der Befreiung von der Visumspflicht für Staatsangehörige Vanuatus vorgelegt, in dem sie ausführlich den verstärkten Dialog mit Vanuatu beschrieb und zu dem Schluss gelangte, dass Vanuatu hinsichtlich der Gegebenheiten, die zur Aussetzung der Befreiung von der Visumspflicht geführt haben, keine Abhilfe geschaffen hatte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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