ErwGr. 6

REG_2025_1101 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/782 betreffend die Bewertung der Rückstandshöchstmengen für nicht chemikalienähnliche Stoffe biologischen Ursprungs durch die Europäische Arzneimittel-Agentur

Dadurch, dass die Bewertung durch die Agentur von Fall zu Fall erfolgt, wird gewährleistet, dass nicht chemikalienähnliche Stoffe biologischen Ursprungs, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 fallen, im Einklang mit den Zielen der genannten Verordnung bewertet werden. In den meisten Fällen gehören Rückstände solcher Stoffe Stoffgruppen an, die übliche Bestandteile von Lebensmitteln sind, wie Aminosäuren, Lipide und Kohlenhydrate, und bergen keine Risiken für die öffentliche Gesundheit. Daher könnten solche nicht chemikalienähnlichen Stoffe biologischen Ursprungs gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 in die Kategorie „kein MRL erforderlich“ eingestuft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2025_1101 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2025_1101 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.