ErwGr. 6

REG_2025_1106 · zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“

In seinen Schlussfolgerungen vom 14. und 15. Dezember 2023 hat der Europäische Rat im Anschluss an eine Bestandsaufnahme der Arbeiten zur Umsetzung der Erklärung von Versailles und des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung unterstrichen, dass mehr getan werden muss, um die Ziele der Union — die Verbesserung der Verteidigungsbereitschaft — zu verwirklichen. Eine starke Verteidigungsindustrie wurde als Grundvoraussetzung zur Gewährleistung dieser Bereitschaft und für die Verteidigung der Union angesehen, wobei von der europäischen Verteidigungsindustrie verlangt wurde, resilienter, innovativer und wettbewerbsfähiger zu werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2025

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