zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“
REG_2025_1106 · 23 Artikel · 40 Erwägungsgründe
- Art. 1Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Komplementärer Charakter des SAFE-Instruments
- Art. 4Bedingungen für die Inanspruchnahme des SAFE-Instruments
- Art. 5Form des finanziellen Beistands
- Art. 6Höchstbetrag des finanziellen Beistands
- Art. 7Antrag auf finanziellen Beistand und Investitionspläne für die europäische Verteidigungsindustrie
- Art. 8Entscheidung über den Antrag auf finanziellen Beistand
- Art. 9Anleihe- und Darlehenstransaktionen
- Art. 10Darlehensvereinbarung und operative Modalitäten
- Art. 11Vorfinanzierung
- Art. 12Vorschriften für Tranchenzahlungen und Aussetzung von Darlehen
- Art. 13Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio
- Art. 14Kontrolle und Prüfungen
- Art. 15Berichterstattung
- Art. 16Förderfähigkeitsregeln für gemeinsame Beschaffungen zur Unterstützung von Investitionen für die Verteidigungsindustrie
- Art. 17Bedingungen für die Beteiligung von sonstigen Rechtsträgern und Gütern aus Drittländern
- Art. 18Änderung von Rahmenvereinbarungen oder Aufträgen
- Art. 19Fälle, in denen im Zusammenhang mit einer im Rahmen des SAFE-Instruments unterstützten Beschaffung die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung gerechtfertigt ist
- Art. 20Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr und Lieferung von Verteidigungsgütern
- Art. 21Anwendung der Vorschriften für Verschlusssachen und vertrauliche Informationen
- Art. 22Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Art. 23Inkrafttreten
Erwägungsgründe (40)
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
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- ErwGr. 20
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- ErwGr. 38
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- ErwGr. 40
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