ErwGr. 25

REG_2025_1106 · zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“

Mitgliedstaaten, die finanziellen Beistand im Rahmen des SAFE-Instruments erhalten möchten, sollten bei der Kommission einen entsprechenden Antrag zusammen mit einem Investitionsplan für die europäische Verteidigungsindustrie einreichen (im Folgenden „Plan“). Damit die Erstellung der Pläne vereinfacht wird, sollten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten bezüglich der Ermittlung vorläufiger Zuweisungen der Darlehensbeträge austauschen. Die Kommission sollte alle von den Mitgliedstaaten eingereichten Anträge bewerten. Bei der Überprüfung, ob der Plan die in dieser Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, sollte die Kommission gegebenenfalls auf das Fachwissen der EDA oder des Militärstabs der EU zurückgreifen. Während der Ausarbeitung der Pläne sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sich mit der Kommission auszutauschen, um die Entwürfe für ihre Pläne vor der Einreichung anzupassen. Ist die Kommission der Auffassung, dass die Pläne die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, so sollten die Mitgliedstaaten während der Durchführung der Pläne die Möglichkeit haben, diese Pläne zu ändern. Die Kommission sollte bei der Zuweisung der Darlehensbeträge an die betreffenden Mitgliedstaaten die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Solidarität, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz anwenden, insbesondere wenn die Summe der beantragten Darlehensbeträge den Höchstbetrag des im Rahmen des SAFE-Instruments verfügbaren finanziellen Beistands übersteigt. Es sollten Darlehen an die Mitgliedstaaten vergeben werden, die diese gemäß den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Solidarität, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz beantragen. In den Plänen sollten Maßnahmen dargelegt werden, mit denen die Resilienz der europäischen Verteidigungsindustrie, insbesondere durch eine Erleichterung des Zugangs zum Verteidigungsmarkt für KMU, Midcap-Unternehmen und neue Akteure im Bereich der Verteidigung, erhöht werden soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2025

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