ErwGr. 27

REG_2025_1106 · zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“

Um die Umsetzung des Plans zu erleichtern, sollten sich die Kommission und jeder betroffene Mitgliedstaat auf operative Modalitäten mit Einzelheiten über die Auszahlung des finanziellen Beistands, einschließlich eines vorläufigen Zeitplans für die Auszahlung, verständigen und eine Darlehensvereinbarung mit den genauen Bedingungen der Unterstützung in Darlehensform im Rahmen des SAFE-Instruments unterzeichnen. Eine Vorfinanzierung in Höhe von 15 % sollte ausbezahlt werden, um einen raschen Beginn der Durchführung der Tätigkeiten, Ausgaben und Maßnahmen im Rahmen des SAFE-Instruments zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2025

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