ErwGr. 24

REG_2025_1106 · zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“

Eine stärkere und fähigere Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung wird einen positiven Beitrag zur globalen und transatlantischen Sicherheit leisten und die NATO ergänzen, die für die ihr angehörenden Staaten nach wie vor das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung bildet. Die Union ist entschlossen, die transatlantische Zusammenarbeit und das Engagement im Bereich Sicherheit und Verteidigung weiter zu stärken und zu vertiefen, und zwar im Hinblick auf die Verbesserung der Interoperabilität, die Fortsetzung der industriellen Zusammenarbeit und die Gewährleistung des gegenseitigen Zugangs zu modernsten Technologien mit vertrauenswürdigen Partnern, um auch die EDTIB zu verstärken. Diese Verordnung sollte zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2025

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