ErwGr. 4

REG_2025_1150 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) in Vitamin-A-Präparaten, die für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung bestimmt sind

Gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Natriumascorbat (E 301) derzeit als Lebensmittelzusatzstoff, unter anderem in Vitamin-D-Präparaten für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung in einer Höchstmenge von 100 000 mg/kg und mit einem maximalen Restgehalt von 1 mg/l in diesen Lebensmitteln zugelassen. Diese Zulassung stützt sich auf das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) vom 22. Dezember 2010 (3), in dem der Schluss gezogen wurde, dass die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel für die Vitamin-D-Präparate zur Verwendung in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung keine Sicherheitsbedenken aufwirft, da der maximale Restgehalt von 1 mg/l Natriumascorbat nur geringfügig zum Vitamin-C- und Natriumgehalt in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung beitragen würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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