ErwGr. 6

REG_2025_1150 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) in Vitamin-A-Präparaten, die für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung bestimmt sind

Die Mikroverkapselung wird häufig verwendet, um Vitamin A vor dem Abbau zu schützen. In diesem Zusammenhang gewährleistet Natriumascorbat (E 301) bei Verwendung als Antioxidationsmittel die Stabilität der Schutzmatrix, die das Vitamin A während des Herstellungsprozesses und im Endprodukt verkapselt. Die erhöhte Stabilität des Vitamin A ermöglicht es, die Dosis besser zu kontrollieren, und eine geringere Überdosierung ist erforderlich, um den korrekten Vitamin-A-Gehalt im Endprodukt zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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