Art. 27 – Unterstützungsaufgaben der eu-LISA in Bezug auf den Router

REG_2025_12 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726 und (EU) 2019/817 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates

(1)Auf Ersuchen der zuständigen Grenzbehörden, anderer zuständiger Behörden der Mitgliedstaaten oder von Fluggesellschaften bietet die eu-LISA diesen Schulungen zur technischen Nutzung des Routers und zu ihrer Anbindung und Anpassung an den Router an.
(2)Die eu-LISA unterstützt die zuständigen Grenzbehörden beim Empfang von API-Daten über den Router gemäß dieser Verordnung, insbesondere bei der Anwendung der Artikel 14 und 23.
(3)Gemäß Artikel 24 Absatz 1 führt die eu-LISA unter Verwendung des in Artikel 25 Absatz 4 genannten Konformitätstestsatzes in Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften Tests der Übermittlung von API-Daten an den Router durch.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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