ErwGr. 16

REG_2025_12 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726 und (EU) 2019/817 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates

Die Fluggäste sollten die Möglichkeit haben, mithilfe automatisierter Verfahren bestimmte API-Daten während eines Check-in-Prozesses online selbst bereitzustellen, beispielsweise über eine sichere App auf dem Smartphone des Fluggastes, einen Computer oder eine Webcam mit der Fähigkeit, die maschinenlesbaren Daten des Reisedokuments auszulesen. Wenn die Fluggäste die Online-Abfertigung nicht durchlaufen haben, sollten ihnen die Fluggesellschaften die Möglichkeit geben, die erforderlichen maschinenlesbaren API-Daten während des Check-in am Flughafen mithilfe eines Self-Service-Kiosks oder des Personals der Fluggesellschaft am Check-in-Schalter zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet der Freiheit der Fluggesellschaften, Flugpreise zu bestimmen und ihre Geschäftspolitik festzulegen, ist es wichtig, dass die Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung nicht zu unverhältnismäßigen Hindernissen, etwa zu zusätzlichen Gebühren für die Bereitstellung von API-Daten am Flughafen, für Fluggäste führen, die nicht in der Lage sind, API-Daten online zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte in dieser Verordnung ein Übergangszeitraum vorgesehen werden, in dem die Fluggäste die Möglichkeit erhalten, API-Daten im Rahmen des Online-Check-in manuell bereitzustellen. In solchen Fällen sollten die Fluggesellschaften Techniken zur Verifizierung der Daten anwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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