ErwGr. 22

REG_2025_1208 · zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Die Überprüfung der auf dem Speichermedium gespeicherten Fingerabdrücke sollte ausschließlich durch ordnungsgemäß befugtes Personal der zuständigen nationalen Behörden und Agenturen der Union erfolgen und ferner nur, wenn die Vorlage des Dokuments nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgeschrieben ist. Fingerabdrücke, auf die zu diesem Zweck zugegriffen wird, sollten nicht gespeichert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

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