ErwGr. 25

REG_2025_1208 · zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden können, ob auf Dokumenten, die unter diese Verordnung fallen, das Geschlecht erfasst wird. Beschließt ein Mitgliedstaat, das Geschlecht auf einem solchen Dokument zu erfassen, sollten entsprechend den Spezifikationen des ICAO-Dokuments 9303 die Optionen „F“, „M“ oder „X“ oder die entsprechende einzelne Initiale in der oder den Sprachen des betreffenden Mitgliedstaats verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

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