ErwGr. 26

REG_2025_1208 · zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben

Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um sicherzustellen, dass die künftigen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates (5) angenommenen Sicherheitsstandards und technischen Spezifikationen gegebenenfalls in Bezug auf Personalausweise und Aufenthaltskarten angemessen berücksichtigt werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) ausgeübt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission von dem mit Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates (7) eingesetzten Ausschuss unterstützt werden. Falls erforderlich, um dem Risiko der Fälschung und Verfälschung vorzubeugen, sollten die Durchführungsrechtsakte geheim gehalten werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

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