ErwGr. 2

REG_2025_1214 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027

Als Reaktion auf eine Forderung von Interessenträgern nach zusätzlicher Flexibilität bei der Einhaltung der CO2-Ziele für den Zeitraum 2025 bis 2027 ist es angezeigt, rasch eine Änderung anzunehmen, nach der für diese drei Jahre eine einmalige Flexibilität hinsichtlich der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen einzuräumen und gleichzeitig die Zielvorgaben für die Verringerung der CO2-Emissionen beizubehalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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