REG_2025_1215 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich der Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote
In Artikel 510 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA) beauftragt, die Angemessenheit der Behandlung der stabilen Refinanzierung zu bewerten, die für die Deckung des Refinanzierungsrisikos im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften und mit unbesicherten Transaktionen mit Finanzkunden, sofern die Restlaufzeit dieser Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder unbesicherten Transaktionen weniger als sechs Monate beträgt, erforderlich ist. Die EBA hat gemäß diesem Mandat am 16. Januar 2024 einen Bericht über bestimmte Aspekte der strukturellen Liquiditätsquote vorgelegt. In dem Bericht kam sie zu dem Schluss, dass eine Erhöhung der Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung, die für Geschäfte im Sinne von Artikel 428r Absatz 1 Buchstabe g, Artikel 428s Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 428v Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten, vernachlässigbare Auswirkungen auf die Höhe der strukturellen Liquiditätsquote der Finanzinstitute hätte. In diesem Bericht wurden jedoch nicht die weiterreichenden Zusammenhänge oder die Übertragungseffekte auf die Liquidität der Märkte für öffentliche Schuldtitel und die Auswirkungen auf die Anleihemärkte berücksichtigt. Die Erwägungen, die eine spätere Erhöhung der Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung gemäß Artikel 510 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 rechtfertigen, haben daher weiterhin Bestand. Eine Erhöhung der erforderlichen stabilen Refinanzierung könnte insbesondere zu einer geringeren Liquidität an den Märkten für öffentliche Schuldtitel führen, da Wertpapierfinanzierungsgeschäfte größtenteils damit besichert sind. Dies wiederum könnte sich in zusätzlichen Refinanzierungskosten für die Mitgliedstaaten niederschlagen und die geldpolitische Transmission verändern.
Kann ich ErwGr. 3 REG_2025_1215 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.