ErwGr. 5

REG_2025_1215 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich der Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote

Um diese unbeabsichtigten Folgen zu vermeiden, sollten die derzeit geltenden Faktoren für die stabile Refinanzierung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und von unbesicherten Transaktionen mit Finanzkunden, die eine Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten aufweisen, dauerhaft beibehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.06.2025

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