ErwGr. 2

REG_2025_1227 · zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden

Die Einfuhren der unter diese Verordnung fallenden Düngemittel (im Folgenden „betroffene Düngemittel“) in die Union spiegeln eine derzeitige wirtschaftliche Abhängigkeit von der Russischen Föderation wider. Darüber hinaus könnten die Einfuhren der betroffenen landwirtschaftlichen Waren zu einer ähnlichen, zusätzlichen wirtschaftlichen Abhängigkeit von der Russischen Föderation führen, die angesichts der momentanen Umstände verhindert bzw. verringert werden sollte, um den Unionsmarkt zu schützen und die Lebensmittelsicherheit der Union zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

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