ErwGr. 4

REG_2025_1227 · zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden

Anhaltende Einfuhren der betroffenen Waren aus der Russischen Föderation könnten die Union angesichts der momentanen Umstände anfällig für Zwangsmaßnahmen vonseiten der Russischen Föderation machen. Insbesondere könnte ein potenzieller Anstieg der Einfuhren der betroffenen Waren aus der Russischen Föderation Störungen auf dem Unionsmarkt verursachen und sich negativ auf die Unionshersteller auswirken. Daher müssen geeignete zolltarifliche Maßnahmen ergriffen werden, um der derzeitigen sowie einer potenziellen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Union von Einfuhren der betroffenen Waren aus der Russischen Föderation entgegenzuwirken. Dies sollte geschehen, indem die betroffenen Waren nicht länger zu Bedingungen auf den Unionsmarkt gelangen, die ebenso günstig sind wie jene, die für Waren aus anderen Ursprungsländern im Rahmen der Meistbegünstigung gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

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