ErwGr. 7

REG_2025_1227 · zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden

Einfuhren aus der Russischen Föderation und der Republik Belarus sollten nicht in den Genuss ermäßigter Zollsätze im Rahmen der Zollkontingente der Union nach dem Meistbegünstigungsprinzip kommen. Daher sollten die ermäßigten Zollsätze im Rahmen der Zollkontingente der Union für die in den Anhängen dieser Verordnung aufgeführten Waren nicht für solche Waren gelten, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus haben bzw. direkt oder indirekt von dort in die Union ausgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

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