ErwGr. 8

REG_2025_1227 · zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden

Die geplante Zollerhöhung dürfte keine negativen Folgen für die weltweite Lebensmittelsicherheit haben, da sie nur für Einfuhren in die Union gilt und sich nicht auf die betroffenen Waren auswirkt, wenn diese nur durch das Gebiet der Union in Endbestimmungsdrittländer befördert werden. Vielmehr könnte die vorgesehene Erhöhung der Einfuhrzölle der Union könnte die Ausfuhren der betroffenen Waren in Drittländer fördern und die Versorgung in diesen Drittländern verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

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