ErwGr. 6

REG_2025_1227 · zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden

Vor dem Hintergrund der engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Republik Belarus zur Russischen Föderation sollten ebenfalls zolltarifliche Maßnahmen gegenüber der Republik Belarus ergriffen werden, um die Umleitung potenzieller Einfuhren aus der Russischen Föderation in die Union über die Republik Belarus zu verhindern. Eine derartige Umleitung potenzieller Einfuhren könnte stattfinden, wenn die Zölle der Union auf Einfuhren der betroffenen Waren aus der Republik Belarus unverändert blieben. Einfuhren der betroffenen Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation und der Republik Belarus in die Union ausgeführt werden, sollten daher höheren Zöllen unterliegen als Einfuhren aus anderen Drittländern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

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