ErwGr. 11

REG_2025_1227 · zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden

Die Russische Föderation ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Allerdings ist die Union derzeit aufgrund der im Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“), insbesondere in Artikel XXI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit), geltenden Ausnahmen von der Verpflichtung befreit, den aus der Russischen Föderation eingeführten Waren Meistbegünstigung zu gewähren, und sie darf ungehindert höhere Einfuhrzölle auferlegen, als sie in der Liste von zolltariflichen Verpflichtungen der Union für den Warenhandel vorgesehen sind, wenn die Union diese Maßnahmen zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union für erforderlich hält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 REG_2025_1227 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 REG_2025_1227 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.