ErwGr. 2

REG_2025_1266 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Financial Reporting Standard 9 und International Financial Reporting Standard 7

Am 18. Dezember 2024 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (im Folgenden „IASB“) Änderungen am International Financial Reporting Standard 9 Finanzinstrumente (im Folgenden „IFRS 9“) und am International Financial Reporting Standard 7 Finanzinstrumente: Angaben (im Folgenden „IFRS 7“), um es den Unternehmen zu erleichtern, die finanziellen Auswirkungen naturabhängiger Stromverträge, die häufig als Strombezugsverträge strukturiert sind, in ihren Abschlüssen besser zu berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.07.2025

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