ErwGr. 3

REG_2025_1266 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Financial Reporting Standard 9 und International Financial Reporting Standard 7

Mit diesen Änderungen wird die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme klargestellt und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gestattet, wenn diese Verträge als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden; darüber hinaus werden Angabepflichten eingefügt, die es den Anlegern ermöglichen sollen, die Auswirkungen solcher Verträge auf die Finanz- und Ertragslage und die künftigen Zahlungsströme eines Unternehmens nachzuvollziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.07.2025

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