Art. 41 – Änderung der Verordnung (EU) 2019/818

REG_2025_13 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818

Artikel 39 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/818 erhalten folgende Fassung:
„(1) Es wird ein zentraler Speicher für Berichte und Statistiken (CRRS) eingerichtet, um die Ziele von Eurodac, des SIS sowie des ECRIS-TCN gemäß den entsprechenden geltenden Rechtsinstrumenten zu unterstützen und systemübergreifende statistische Daten und analytische Berichte für politische und operative Zwecke sowie für die Zwecke der Datenqualität bereitzustellen. Der CRRS unterstützt auch die Ziele der Verordnung (EU) 2025/13 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1). (2) Die eu-LISA sorgt an ihren technischen Standorten für die Einrichtung, die Implementierung und das Hosting des CRRS, das logisch nach den EU-Informationssystemen getrennt die Daten und Statistiken nach Artikel 74 der Verordnung (EU) 2018/1862 und Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/816 enthält. Die eu-LISA erhebt auch die Daten und Statistiken des in Artikel 39 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung (EU) 2025/13 genannten Routers. Der Zugang zum CRRS erfolgt in Form eines kontrollierten, gesicherten Zugangs und spezifischer Nutzerprofile und wird den in Artikel 74 der Verordnung (EU) 2018/1862, Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/816 und Artikel 13 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung (EU) 2025/13 genannten Behörden ausschließlich zu Berichterstattungs- und Statistikzwecken gewährt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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