ErwGr. 1

REG_2025_13 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818

Die länderübergreifende Dimension der schweren Kriminalität und der organisierten Kriminalität und die anhaltende Bedrohung durch Terroranschläge auf europäischem Boden erfordern geeignete Maßnahmen auf Unionsebene, mit denen die Sicherheit in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen gewährleistet wird. Informationen über Fluggäste wie Fluggastdatensätze (Passenger Name Records — PNR) und insbesondere vorab übermittelte Fluggastdaten (Advance Passenger Information — API) sind unverzichtbar, wenn es darum geht, mit einem hohen Risiko behaftete Fluggäste, und zwar auch solche, die den Strafverfolgungsbehörden nicht anderweitig bekannt sind, zu identifizieren, Verbindungen zwischen den Mitgliedern krimineller Gruppen herzustellen und Terrorakte abzuwehren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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