Anhang A – Definitionen

REG_2025_1331 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf die International Financial Reporting Standards 1, 7, 9 und 10 und International Accounting Standard 7

Der letzte Absatz von Anhang A wird geändert. Zum Text gehörige Fußnoten werden nicht wiedergegeben.
...
Die nachfolgenden Begriffe sind in Paragraph 11 von IAS 32, Anhang A von IFRS 7 oder Anhang A von IFRS 13 definiert und werden im vorliegenden Standard mit den in IAS 32, IFRS 7 oder IFRS 13 angegebenen Bedeutungen verwendet:
a)Ausfallrisiko,
b)Eigenkapitalinstrument,
c)Beizulegender Zeitwert,
d)Finanzieller Vermögenswert,
e)Finanzinstrument und
f)Finanzielle Verbindlichkeit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.07.2025

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