Art. 3

REG_2025_1331 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf die International Financial Reporting Standards 1, 7, 9 und 10 und International Accounting Standard 7

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.07.2025

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