ErwGr. 17

REG_2025_14 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Um die Gefahr von Verletzungen von Personen und von Schäden an der Straßeninfrastruktur zu minimieren, während nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte auf öffentlichen Straßen verkehren, sollten technische Anforderungen festgelegt werden. Die technischen Anforderungen sollten Aspekte der Straßenverkehrssicherheit umfassen, wie die Integrität der Fahrzeugstruktur, die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Geschwindigkeitsregler, Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen und Geschwindigkeitsmesser, Bremsanlagen, Lenkanlage, Sichtfeld sowie Massen und Abmessungen. Diese technischen Anforderungen sollten Synergien zwischen dem Arbeitsbetrieb und dem Betrieb im Straßenverkehr der nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräte berücksichtigen. Um diese technischen Anforderungen ausreichend zukunftssicher zu halten, kann die Kommission Vorschriften für zusätzliche Anforderungen aufgrund des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts, wie etwa Fahrerassistenzsysteme und automatisierte und ferngesteuerte Fahrsysteme, festlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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